Kennzeichnung von Mund-Nasen- und Atemschutzmasken nach ProdSG

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) legt fest, welche Anforderungen an die Kennzeichnung von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) und Atemschutzmasken gestellt werden. Ziel ist es, Sicherheit und Transparenz für Anwender sicherzustellen.

Relevante Kennzeichnungspflichten

  • Herstellername und Anschrift
  • Produktbezeichnung und Typ
  • CE-Kennzeichnung (bei zertifizierten Filtern)
  • Filterklasse (z. B. FFP2, FFP3) und anzuwendende Norm
  • Chargenkennzeichnung oder Produktionsdatum
  • Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache

Für einfache Mund-Nasen-Bedeckungen gelten weniger strenge Vorgaben als für geprüfte Atemschutzmasken. Bei FFP-Masken ist eine CE-Zertifizierung nach EN 149 zwingend, während textile Community-Masken keiner CE-Kennzeichnung bedürfen.

Alle Pflichtangaben müssen dauerhaft und eindeutig lesbar sein. Insbesondere bei Werbeartikeln ist sicherzustellen, dass Logos und Drucke die Pflichtinformationen nicht überdecken oder unleserlich machen.

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