Corona-Regelungen in den Bundesländern ab dem 20. März 2022

22. Februar 2022 0 Von Rainer Zajonz
Corona-Regelungen in den Bundesländern ab dem 20. März 2022

Die Infektionszahlen sind hoch, steigen aber nicht mehr. Bund und Länder haben sich daher darauf verständigt, die weitreichenden Corona-Maßnahmen in kontrollierten Schritten bis zum 20. März 2022 zurückzufahren. 

Homeoffice

Ab dem 20. März gilt nur noch die Maskenpflicht. Alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt, zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros. 

Maskenpflicht

Auch über den 19. März 2022 hinaus sind Basisschutz-Maßnahmen weiterhin nötig. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht, entweder eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske, je nach Bundesland, in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie im öffentlichen Nahverkehr, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.

Regeln in den Bundesländern ab dem 20. März 2022

Basis-Schutz für verletzliche Gruppen, Personennahverkehr und Schulen

Gesundheitlich gefährdete Menschen – unter anderem in Pflegeheimen, in der ambulanten Pflege oder in Krankenhäusern – sollen weiterhin besonders geschützt werden. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Entscheidend ist die Regelung im jeweiligen Bundesland. Im Luft- und Personenfernverkehr bleibt die Maskenpflicht bundesweit bestehen.

© Quelle: Bundesregierung – Öffnungsschritte bis zum 20. März 2022