Diese Coronaregeln ändern sich zum 01. März 2023
15. Februar 2023
Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll die Maskenpflicht voraussichtlich bis mindestens Ostern bleiben, teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit. Ab Karfreitag, den 7. April, enden dann alle gesetzlichen Corona-Bestimmungen.
Im Gegensatz zu Besuchern und Patienten entfällt ab dem 1. März 2023 das Tragen von FFP2-Masken für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte in Kliniken, in Praxen und Pflegeheimen.
- 1. März: Keine Maskenpflicht mehr für Beschäftigte im medizinischen Bereich. Weiterhin für Patienten und Besucher
- 07. April: Alle gesetzlichen Corona-Bestimmungen entfallen
Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.“
sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach