Maskenpflicht: Neue Vorschrift für Autofahrer
9. April 2022
Ab diesem Datum sind Masken im Verbandskasten Pflicht
Ab Februar 2022 gilt:
Zwei medizinische Masken müssen im Verbandskasten mitgeführt werden. Es entfallen ein Dreiecktuch und das Verbandstuch mit vierzig mal sechzig Zentimeter Größe, damit die Masken auch in den Verbandskasten passen.
Die Änderungen werden wirksam zum 31. Januar 2023. Bei einer Verkehrskontrolle wird dann ein Verwarnungsgeld von mindestens fünf Euro fällig. Wenn eine andere Person mit Ihrem Auto unterwegs ist und der Verbandkasten nicht den Vorgaben entspricht, fallen zehn Euro an.